Steuerberatung für IT-Dienstleister, Softwareentwickler & SaaS-Unternehmen
Ob App-Entwicklung, IT-Consulting oder digitale Plattformen – wir kennen die steuerlichen Besonderheiten digitaler Geschäftsmodelle. International, digital, modern.
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Branchenwissen – was in IT & Software zählt
Freiberufler vs. Gewerbe
Umsatzsteuer richtig steuern
Lizenz- & IP-Modelle
Häufige Fragen (FAQ)
Wann gilt Softwareentwicklung als freiberuflich?
Eine Softwareentwicklungstätigkeit kann steuerlich als freiberuflich eingestuft werden, wenn drei wesentliche Kriterien erfüllt sind:
- Eigenverantwortlichkeit / Fachliche Freiheit: Der Entwickler entscheidet selbst über Vorgehensweise, Technologie und Konzept, ist also nicht weisungsgebunden im Sinne eines Auftraggebers.
- Höhere Qualifikation und schöpferische Tätigkeit: Es handelt sich nicht um reine Routinetätigkeit oder Serien-Software, sondern um eine strukturierte, ingenieur- oder beratungsähnliche Lösung – z. B. komplexe System- oder Infrastrukturentwicklung.
- Individuelle Leistung im Einzelfall: Die Leistung ist maßgeschneidert auf den Auftraggeber und nicht standardisiert als Massenprodukt auf dem Markt. Wird dagegen überwiegend Standard-Software produziert, Lizenz- bzw. Seriengeschäft betrieben, liegt eher eine gewerbliche Tätigkeit vor.
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie im Auftrag individuelle Software- oder Systemlösungen entwickeln und dabei fachlich eigenverantwortlich agieren, kann dies freiberuflich sein. Entwickeln Sie hingegen standardisierte Produkte oder führen Sie Lizenz-/Serien-Software-Geschäft durch, ist mit Gewerblichkeit zu rechnen. Eine verbindliche Einstufung sollte mit dem zuständigen Finanzamt oder über eine verbindliche Auskunft erfolgen.
Wann ist eine gewerbliche Tätigkeit neben der freiberuflichen Softwareentwicklung erforderlich?
Viele IT-Freiberufler kombinieren individuelle Softwareentwicklung mit dem Vertrieb standardisierter Software oder SaaS-Produkten. In solchen Fällen kann neben der freiberuflichen auch eine gewerbliche Tätigkeit entstehen.
Freiberuflich ist die Tätigkeit, wenn die Arbeit eigenverantwortlich, kreativ und ingenieurähnlich erfolgt – also z. B. die Entwicklung kundenspezifischer Softwarelösungen.
Sobald jedoch Standard-Software, Lizenzen oder wiederkehrende Nutzungsrechte an eine Vielzahl von Kunden vertrieben werden, liegt regelmäßig Gewerblichkeit vor.
Wichtig: Beide Tätigkeiten können nebeneinander bestehen, müssen jedoch buchhalterisch getrennt werden, um eine Gewerbesteuerpflicht der gesamten Einkünfte zu vermeiden (Stichwort: Abfärberegelung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG).
Eine klare Trennung von Projekten, Verträgen und Abrechnung ist daher entscheidend, um die freiberuflichen Einkünfte zu schützen.
Welche Besonderheiten gelten bei der Bilanzierung von Entwicklungskosten für Software?
Softwareentwicklung führt häufig zu immateriellen Wirtschaftsgütern, deren Bilanzierungspflicht von der Entwicklungsphase abhängt.
Nach § 255 Abs. 2a HGB gilt:
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In der Forschungsphase entstehende Kosten sind sofort als Aufwand zu erfassen.
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In der Entwicklungsphase dürfen selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert werden, wenn ein klar abgrenzbares, technisch realisierbares Produkt entsteht.
Aktivierte Entwicklungskosten erhöhen den Gewinn des Aktivierungsjahres, werden aber über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Steuerlich ist die Aktivierung freiwillig, handelsrechtlich jedoch bei Kapitalgesellschaften verpflichtend.
Tipp: Projekte sollten frühzeitig in Forschungs- und Entwicklungsphasen unterteilt werden. So lassen sich die steuerlichen Vorteile (z. B. Forschungszulage) gezielt nutzen und Bilanzierungsrisiken vermeiden.
Wie wird Umsatzsteuer bei App-Verkäufen im Ausland behandelt?
Beim Verkauf von Apps ins Ausland kommt es steuerlich entscheidend darauf an, an wen und wohin verkauft wird. Maßgeblich ist, ob der Käufer ein Unternehmer (B2B) oder ein Privatkunde (B2C) ist, und in welchem Land sich dieser befindet.
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B2B-Verkäufe (an Unternehmen im Ausland): Die Leistung gilt in der Regel als am Sitz des Leistungsempfängers erbracht. Der Verkauf ist somit in Deutschland umsatzsteuerfrei, wenn der ausländische Unternehmer eine gültige USt-IdNr. besitzt. Die Umsatzsteuer schuldet dann der Empfänger im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens.
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B2C-Verkäufe (an Privatkunden im Ausland): Hier gilt das Prinzip der Ort-der-Leistung-im Wohnsitzstaat des Kunden. Bei digitalen Leistungen – also auch App-Verkäufen – müssen Sie daher die Umsatzsteuer des jeweiligen Verbrauchslandes anwenden und über das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
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Verkäufe über Plattformen (z. B. Apple App Store, Google Play): Häufig übernimmt die Plattform die Abführung der Umsatzsteuer. In diesen Fällen gilt die Plattform umsatzsteuerlich als Wiederverkäufer, und der App-Entwickler erhält den Nettoumsatz.
Für SaaS- und App-Entwickler ist es daher besonders wichtig, die Vertriebswege und Kundengruppen sauber zu dokumentieren und die OSS-Registrierung zu prüfen, um Doppelbesteuerung oder falsche Steuersätze zu vermeiden.
Wie werden wiederkehrende SaaS-Umsätze steuerlich behandelt?
Bei SaaS-Geschäftsmodellen (Software as a Service) entstehen regelmäßig wiederkehrende Umsätze – etwa durch monatliche oder jährliche Abonnements.
Umsatzsteuerlich gilt die SaaS-Leistung als elektronisch erbrachte Dienstleistung, deren Leistungsort beim Kunden liegt. Das bedeutet:
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Bei Unternehmenskunden im EU-Ausland (B2B) greift das Reverse-Charge-Verfahren, der Umsatz ist in Deutschland steuerfrei.
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Bei Privatkunden (B2C) im EU-Ausland muss die Umsatzsteuer des Verbrauchslandes über das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) erklärt werden.
Ertragsteuerlich sind SaaS-Einnahmen in dem Zeitraum zu erfassen, in dem die Leistung tatsächlich erbracht wird – nicht bei Zahlungseingang. Bei Jahresabos sind die Umsätze daher zeitlich abzugrenzen.
Eine ordnungsgemäße Vertrags- und Leistungsdokumentation erleichtert die korrekte steuerliche Behandlung erheblich und ist insbesondere bei laufenden Abo-Modellen essenziell.
Allgemeine Fragen vorab beantwortet
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Rüdiger Schulz
Daniel Nitzsche
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