Internationale Steuerberatung
Unsere Welt rückt zusammen und grenzüberschreitender Wirtschaftsverkehr gehört für viele Unternehmen und Einzelunternehmer zum geschäftlichen Alltag.
Als Steuerberater für internationales Steuerrecht gehen wir gemeinsam mit unseren Mandanten auf die Reise. Seit vielen Jahren betreuen wir insbesondere Mandanten aus Polen und Österreich, aber auch aus weiteren europäischen Ländern, die als ausländisches Unternehmen in Deutschland aktiv werden möchten. Auch im umgekehrten Fall, also bei einer Expansion von Deutschland ins Ausland, sind wir als Steuerberater an Ihrer Seite.
In jedem Fall gilt es, komplexe steuerliche Sachverhalte zu kennen und zu beherrschen. Sie profitieren als Mandant von unseren profunden Kenntnissen und Erfahrungen im nationalen und internationalen Steuerrecht.
Jedes Unternehmen und jede Person mit grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Interessen muss sich mit einer Vielzahl an steuerrechtlichen Vorschriften des nationalen und internationalen Steuerrechts auseinandersetzen. Die Chancen der unterschiedlichen Steuerrechtssysteme und Steuersätze zu erkennen und Doppelbesteuerungen zu vermeiden, ist die Aufgabe unserer speziell ausgebildeten Berater für internationales Steuerrecht. Seit vielen Jahren betreuen wir insbesondere Mandanten aus Polen und Österreich, aber auch aus weiteren europäischen Ländern. Wenn Sie als ausländisches Unternehmen in Deutschland aktiv werden möchten, sind wir an Ihrer Seite. Und auch im umgekehrten Fall, also bei einer Expansion von Deutschland ins Ausland, können Sie der Expertise unserer Berater vertrauen.
Im Team arbeiten Steuerfachleute und Steuerberater, die Sie in polnischer, oder englischer Sprache betreuen.
Unsere wichtigsten Leistungen
- Beratung und Empfehlungen zur Betriebsform (Betriebsstätte versus Tochtergesellschaft)
- Prüfung in Bezug auf Doppelbesteuerungsabkommen
- Begleitung von grenzüberschreitenden Aktivitäten von Unternehmen und Privatpersonen im In- und Ausland
- Ermittlung der Ansässigkeit für Personen zur strategischen Steuerplanung
- Senkung der Steuerlast unter Berücksichtigung des in-und ausländischen Steuerrechts
- Grenzüberschreitende Finanzierung und Transfer von Gewinnen
- Festlegung von Verrechnungspreisen und Dokumentationspflichten
- Verlagerung von Geschäftsbereichen ins In- und Ausland
- Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland und deren steuerliche Folgen
- Beratung in Fällen des Wegzugs ins Ausland bzw. Zuzugs ins Inland
- Entlastung bzw. Erstattung von Quellensteuern im Inland und Ausland
- Lohnsteuer und Sozialversicherung bei grenzüberschreitenden Einsätzen von Mitarbeitern
- Umsatzsteuerliche Behandlung des internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehrs
Polen und Österreich
Im Team arbeiten Steuerfachleute und Steuerberater, die Sie in polnischer oder englischer Sprache beraten und betreuen.
Rüdiger Schulz
Fragen zum Thema „Internationale Steuerberatung“ vorab beantwortet
Wie vermeide ich eine Doppelbesteuerung meiner Einkünfte?
Doppelbesteuerungsabkommen bestimmen, welchem Staat das Besteuerungsrecht für die jeweiligen Einkünfte zugewiesen wird. Doppelbesteuerungsabkommen regeln, wie ein Staat die Doppelbesteuerung zu vermeiden hat – entweder durch Freistellung von der Besteuerung oder durch Anrechnung der im anderen Staat gezahlten Steuern.
Liegt kein Doppelbesteuerungsabkommen vor, sehen die deutschen Vorschriften lediglich eine Anrechnung der ausländischen Steuern bis zu einem Höchstbetrag vor.
Als anerkannte Experten für internationales Steuerrecht, helfen wir Ihnen gerne dabei, die Steuerlast im internationalen Kontext zu minimieren. Wir berücksichtigen dabei Ihre Steuerlast sowohl im Ansässigkeitsstaat als auch im Quellenstaat. Kommen Sie gerne auf uns zu.
Welche Länder haben mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (kurz: DBA)?
Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat Deutschland nur mit 6 Staaten ein DBA geschlossen. Dies sind Dänemark, Frankreich, Griechenland, Schweden, Schweiz und USA.
Was bedeutet Progressionsvorbehalt?
Wann sind die Einkünfte aus dem Ausland in Deutschland zu berücksichtigen?
Durch die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen können jedoch bestimmte Einkünfte im vollen Umfang steuerfrei sein oder die bereits im Ausland gezahlten Steuern werden angerechnet.
Liegt kein Doppelbesteuerungsabkommen vor, werden die ausländischen Steuern unter Umständen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag angerechnet.
Was bedeutet Abzugsteuer nach § 50a EStG, was fällt unter diese Steuer und wie hoch ist sie?
Zu den Einkünften, die diesem Verfahren unterliegen, gehören z. B. Einnahmen aus künstlerischen, sportlichen oder unterhaltenden Auftritten in Deutschland oder Vergütungen für die Nutzung von Urheberrechten, Marken etc. (sogenannte Lizenzen).
Ausländische Vergütungsempfänger können die einbehaltene Steuer zurückfordern, wenn sie diese Einkünfte laut deutschem Steuerrecht oder einem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland nicht versteuern müssen. Ob eine Steuerpflicht besteht, hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Unternehmen – Was ist die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland?
Zu beachten ist dabei zwingend, ob die Arbeitnehmer im Entsendungsstaat steuerpflichtig werden. Werden die Arbeitnehmer einkommensteuerpflichtig, ergeben sich für den Arbeitgeber grds. Pflichten im Zusammenhang mit der Lohnsteuer (Anmeldung und Abführung) in dem Entsendungsstaat.
Bedeutung hat dabei die sog. 183-Tage-Regel. Grundsätzlich gilt lt. Doppelbesteuerungsabkommen, dass der Arbeitslohn von Arbeitnehmern, die länger als 183 Tage im Ausland beschäftigt sind, in diesem ausländischen Staat (Tätigkeitsstaat) der Besteuerung unterliegt.
Im Fall der Arbeitnehmerentsendung aus Deutschland bleiben die Arbeitnehmer i. d. R. in Deutschland sozialversicherungspflichtig (A1-Bescheinigung).
Unternehmen – Wie gestalte ich mein Geschäft im Ausland – Direktgeschäft, Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft?
Aus ertragsteuerlicher Sicht sind Faktoren, wie Doppelbesteuerungsabkommen, unterschiedliche nationale Steuersätze und Besteuerung der Anteilseigner zu berücksichtigen.
Als Experten des internationalen Steuerrechts und der Betriebswirtschaft beraten wir Sie umfassend zu diesem Thema und finden individuelle, maßgeschneiderte Lösungen.
Privatpersonen – Was bedeutet unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtig?
Die Frage, ob eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland besteht, ist von der Frage der Ansässigkeit im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens zu trennen. Es kann sein, dass ein Steuerpflichtiger in zwei (oder mehreren) Staaten unbeschränkt steuerpflichtig ist, aber nur in einem dieser Staaten ansässig ist. Die Ansässigkeit ist ausschlaggebend für die Frage des Besteuerungsrechts.
Das Vorliegen einer beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht bestimmt den Umfang und die Art der Besteuerung in Deutschland. Es gelten jeweils andere Regelungen zu Freibeträgen und Steuersätzen sowie weitere Besonderheiten.
Beschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind Personen, die keine Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, aber in Deutschland bestimmte Einkünfte erzielen. Dazu gehören z. B. Einkünfte aus einer Anstellung, Einnahmen aus Vermietung, aus der Nutzung von Urheberrechten oder aus künstlerischen und sportlichen Tätigkeiten. Die Steuerpflicht beschränkt sich dabei nur auf die in Deutschland erzielten Einkünfte.
Privatpersonen – Wo bin ich steuerlich ansässig?
Privatpersonen – Welche Besonderheiten gelten für die Veranlagung von beschränkt Steuerpflichtigen?
Etwaige Erleichterungen gelten nur für Bürger der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Zum Europäischen Wirtschaftsraum zählen Norwegen, Island und Liechtenstein.
Privatpersonen – Ich möchte aus Deutschland wegziehen. Unterliege ich der Wegzugsbesteuerung?
Dabei wird so getan, als hätten Sie mit dem Wegzug die Anteile an der Kapitalgesellschaft verkauft. Trotz fehlendem Liquiditätszufluss mangels echter Veräußerung, müssen Sie Einkommensteuer auf den bisherigen Wertzuwachs der Anteile zahlen. Die deutsche Wegzugbesteuerung hat in der Vergangenheit europarechtliche Grenzen überschritten und die Niederlassungsfreiheit verletzt. Aus diesem Grund ist das Regelungswerk heute noch komplizierter. Lassen Sie sich vor einem Wegzug aus Deutschland unbedingt steuerlich beraten. Wir unterstützen Sie gerne.
Privatpersonen – Ich lebe in Deutschland und möchte eine Immobilie im Ausland kaufen und vermieten. Was ist steuerlich zu beachten?
Besonderheiten müssen auch bei Immobilienkapitalgesellschaften berücksichtigt werden, da Sie als Privatperson nicht unmittelbar an den Immobilien beteiligt sind, sondern lediglich an den Anteilen dieser Gesellschaft beteiligt sind, weshalb Ausschüttungen grundsätzlich Kapitaleinkünfte darstellen. Die laufenden Mieteinkünfte hat dann die Kapitalgesellschaft zu versteuern.
Beim Erwerb oder Veräußerung einer Immobilie im Ausland ist insbesondere zu beachten, ob im entsprechenden Staat eine der deutschen Grunderwerbsteuer ähnliche Steuer erhoben wird.
Allgemeine Fragen vorab beantwortet
Wie beauftrage ich Sie als Steuerberater?
Wie wechsle ich den Steuerberater?
Wann kann ich den Steuerberater wechseln?
Zu welchem Zeitpunkt ist der Steuerberaterwechsel am Sinnvollsten?
Welche Kosten entstehen bei einem Wechsel?
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