Steuerberatung für Architekten & Ingenieure
Von der Skizze bis zur Schlussrechnung – wir strukturieren Ihre Projekte steuerlich sicher: Freiberuflerstatus, HOAI, projektbezogene Buchhaltung, Digitalisierung und internationales Geschäft.

Warum Architekten- & Ingenieurbüros zu uns kommen
Freiberuflerstatus sichern
Klare Abgrenzung zu gewerblichen Tätigkeiten – Gestaltung, Verträge und Dokumentation, um Gewerbesteuer zu vermeiden.
Projektlogik verstehen
Teilrechnungen, Abschläge, Nachträge, Leistungszeiträume – wir denken in Leistungsphasen und Projektergebnissen.
HOAI & Honorare
Unterstützung bei Honorarstruktur, Nachträgen und umsatzsteuerlicher Behandlung von Teilleistungen.
Digitales Arbeiten
DATEV DMS, digitale Belege, Zeiterfassung, BIM-/CAD-Schnittstellen, aussagekräftige Reports & KPI.
Unsere Leistungen für Architekten & Ingenieure
Finanzbuchhaltung & Projektcontrolling
- Projektbezogene Buchungslogik, Kostenstellen, Ermittlung von Herstellungskosten & Auswertungen
- Teilrechnungen, Abschläge & periodengerechte Abgrenzungen
- Digitale Belegflüsse mit DATEV DUO
Steuerberatung & Jahresabschlüsse
- Freiberufler vs. Gewerbe – rechtssichere Einordnung
- Gestaltung von Gesellschaftsformen (PartG, GmbH, GmbH & Co. KG)
- Begleitung bei Betriebsprüfungen & Rechtsbehelfen
HOAI & Honorarabrechnung
- Honorarkalkulation & Nachtragsstruktur
- USt-Behandlung von Teilleistungen & Leistungsphasen
- Rechnungsprozesse und GoBD-konforme Ablage
Internationales Geschäft
- Leistungsort & Umsatzsteuer bei Auslandsprojekten
- Betriebsstätten, Entsendung & Doppelbesteuerung
- Vertrags- & Nachweisdokumentation
Lohn & Teamstrukturen
- Lohnabrechnung für projektbasierte Teams & wechselnde Einsatzorte
- Scheinselbstständigkeit, freie Mitarbeit & Werkverträge
- Sozialversicherung bei Auslandseinsatz & Remote
Förderung & Investitionen
- Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen
- Digitalisierung & Software (CAD/BIM) als Betriebsausgaben
- Nachhaltigkeit & Effizienzprojekte – steuerlich begleiten
Jetzt Kontakt aufnehmen
wir sind für Sie da!
Branchenwissen – was in Planung & Bau zählt
Freiberufler vs. Gewerbe
Eigenverantwortliche, schöpferische Leistung spricht für Freiberuflichkeit; gewerbliche Tätigkeiten (z. B. GU) können Gewerbesteuer auslösen.
Projektperioden & Abgrenzungen
Lange Leistungszeiträume erfordern saubere Periodenabgrenzung, Teilrechnungen & Nachweisführung.
Digital & revisionssicher
GoBD-konforme Prozesse, digitale Belege, nachvollziehbare Projektakten – effizient & prüfungssicher.
…das meinen unsere Kunden über uns
Häufige Fragen (FAQ)
Wie sichere ich den Freiberuflerstatus?
Als Architekt oder Ingenieur müssen Sie bei dem Finanzamt die Aufnahme Ihrer freiberuflichen Tätigkeit (gem. § 18 EStG) anmelden. Für den Freiberuflerstatus ist in der Regel ein Hochschulabschluss und eine ingenieur- bzw. architektentypische Tätigkeit notwendig. Sie müssen eigenverantwortlich, fachlich qualifiziert und schöpferisch arbeiten, also persönliche Planungs- und Beratungsleistungen erbringen. Als Nachweis reicht in der Regel die Abschlussurkunde, eine Tätigkeitsbeschreibung und ggf. die Kammerzulassung.
Wie behandle ich Teilrechnungen & Abschläge steuerlich?
Welche digitalen Tools empfehlen Sie?
Die Auswahl der digitalen Tools und Schnittstellen ist abhängig von Ihren Vorsystemen. Gemeinsam schauen wir uns an, welche Systeme Sie haben und wie wir mit Ihren Daten weiterarbeiten können. Das Ziel ist in jedem Fall die Auswahl geeigneter Mittel, um eine schlanke und effiziente Arbeitsweise zu implementieren und Ihnen dabei ein Controlling zu ermöglichen, das Sie weiterbringt.
Wie kann ich die Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Projekten korrekt behandeln?
Wenn Ihr Büro Leistungen für Auftraggeber im Ausland erbringt, ist die umsatzsteuerliche Behandlung besonders wichtig. Entscheidend sind dabei: der Leistungsort, die Art der Leistung (Planung, Beratung, Überwachung, Bauleitung, Werklieferung etc.), ob eine Betriebsstätte im Ausland vorliegt, und ob Empfänger Privatperson oder Unternehmer ist, der im EU-Binnenmarkt oder im Drittland ansässig ist.
- Bei B2B Beratungsleistungen gilt das Reverse-Charge-Verfahren (Umsatzsteuer entsteht im Ausland und ist vom Leistungsempfänger abzuführen).
- Bei Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Leistungsort dort, wo sich das Grundstück befindet. In diesem Land unterliegt die Leistung der Umsatzsteuer.
- Zudem gilt es zu beachten, ob durch längere Aufenthalte oder Tätigkeiten im Ausland eine Betriebsstätte begründet wird, was sowohl Umsatzsteuer als auch Ertragsteuer beeinflusst.
Wir beraten Sie umfassend und erkennen frühzeitig Risiken. Wir sichern gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Nachweise und vermeiden Doppelbesteuerung oder Umsatzsteuer-Nachforderungen.
Ich bin Freiberufler, möchte aber meinen Betrieb umstrukturieren (Warum? Bspw. Wachstum, Mitarbeiterbeteiligung, Verkauf, Nachfolgeplanung, Ruhestand). Können Sie mir dabei helfen?
Vor dieser Herausforderung stehen Sie nicht allein. Wir haben bereits zahlreiche Mandanten aus dem Bereich Architektur- und Ingenieurwesen bei der Umstrukturierung des Betriebs geholfen. In der Regel ist die Fortführung als GmbH gewünscht. Hier sind Kenntnisse im Bereich des Umwandlungsrechts und Umwandlungssteuerrechts gefragt. Wir sind hierfür die richtigen Ansprechpartner mit der fachlichen und persönlichen Expertise.
Allgemeine Fragen vorab beantwortet
Wie wechsle ich den Steuerberater?
Es ist einfacher als Sie denken! Sie nehmen Kontakt zu uns auf und wir beraten Sie, wann der individuell richtige Zeitpunkt für einen Wechsel zu uns ist. Wir stellen Ihnen alle nötigen Unterlagen für den Wechsel zur Verfügung und kümmern uns um die Vollmachten beim Finanzamt. Nach Absprache kündigen Sie Ihrem alten Berater. Anschließend setzen wir uns mit Ihrem alten Berater bezüglich der Datenübernahme in Verbindung.
Wann kann ich den Steuerberater wechseln?
Grundsätzlich jederzeit. Nach § 627 BGB hat der Mandant das Recht, den Steuerberatungsvertrag jederzeit zu kündigen, sollte keine anderwärtige einzelvertragliche Absprache bestehen. Hier müssen Sie in den Vertrag mit Ihrem Steuerberater schauen. Wurde nichts vereinbart, können Sie jederzeit fristlos kündigen.
Zu welchem Zeitpunkt ist der Steuerberaterwechsel am Sinnvollsten?
Wann der Zeitpunkt für einen Wechsel des Steuerberaters ist, hängt individuell von den durchzuführenden Aufgaben und Ihren Anforderungen ab. Hierzu beraten wir gerne im Kontext einer anbahnenden Geschäftsbeziehung.
Welche Kosten entstehen bei einem Wechsel?
Grundsätzlich entstehen keine Kosten durch einen Wechsel an sich. Durch Einrichtungskosten oder doppelte Arbeiten zweier Berater in einer Übergangsphase können durchaus Mehrkosten entstehen, welche ohne einen Wechsel nicht angefallen wären. Diese Kosten werden sich jedoch durch optimierte Prozesse schnell amortisieren.
Wie beauftrage ich Sie als Steuerberater?
Ganz simpel! Sie finden unser Kontaktformular am Ende unserer Startseite. Dort können Sie uns Ihre Kontaktdaten und gerne auch eine kleine Übersicht Ihrer aktuellen Situation zusenden. Wir werden uns kurzfristig bei Ihnen melden.

Ihr Fachberater
Rüdiger Schulz
+49 30 39 77 888 10
schulz@istb.eu

Ihr Fachberater
Christian Gilke
+49 30 39 77 888 10
gilke@istb.eu
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