Steuerberatung für Architekten & Ingenieure
Von der Skizze bis zur Schlussrechnung – wir strukturieren Ihre Projekte steuerlich sicher: Freiberuflerstatus, HOAI, projektbezogene Buchhaltung, Digitalisierung und internationales Geschäft.
Warum Architekten- & Ingenieurbüros zu uns kommen
Freiberuflerstatus sichern
Projektlogik verstehen
Teilrechnungen, Abschläge, Nachträge, Leistungszeiträume – wir denken in Leistungsphasen und Projektergebnissen.
HOAI & Honorare
Digitales Arbeiten
Unsere Leistungen für Architekten & Ingenieure
Finanzbuchhaltung & Projektcontrolling
- Projektbezogene Buchungslogik, Kostenstellen, Ermittlung von Herstellungskosten & Auswertungen
- Teilrechnungen, Abschläge & periodengerechte Abgrenzungen
- Digitale Belegflüsse mit DATEV DUO
Steuerberatung & Jahresabschlüsse
- Freiberufler vs. Gewerbe – rechtssichere Einordnung
- Gestaltung von Gesellschaftsformen (PartG, GmbH, GmbH & Co. KG)
- Begleitung bei Betriebsprüfungen & Rechtsbehelfen
HOAI & Honorarabrechnung
- Honorarkalkulation & Nachtragsstruktur
- USt-Behandlung von Teilleistungen & Leistungsphasen
- Rechnungsprozesse und GoBD-konforme Ablage
Internationales Geschäft
- Leistungsort & Umsatzsteuer bei Auslandsprojekten
- Betriebsstätten, Entsendung & Doppelbesteuerung
- Vertrags- & Nachweisdokumentation
Lohn & Teamstrukturen
- Lohnabrechnung für projektbasierte Teams & wechselnde Einsatzorte
- Scheinselbstständigkeit, freie Mitarbeit & Werkverträge
- Sozialversicherung bei Auslandseinsatz & Remote
Förderung & Investitionen
- Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen
- Digitalisierung & Software (CAD/BIM) als Betriebsausgaben
- Nachhaltigkeit & Effizienzprojekte – steuerlich begleiten
Jetzt Kontakt aufnehmen
wir sind für Sie da!
Branchenwissen – was in Planung & Bau zählt
Freiberufler vs. Gewerbe
Projektperioden & Abgrenzungen
Digital & revisionssicher
Häufige Fragen (FAQ)
Wie sichere ich den Freiberuflerstatus?
Als Architekt oder Ingenieur müssen Sie bei dem Finanzamt die Aufnahme Ihrer freiberuflichen Tätigkeit (gem. § 18 EStG) anmelden. Für den Freiberuflerstatus ist in der Regel ein Hochschulabschluss und eine ingenieur- bzw. architektentypische Tätigkeit notwendig. Sie müssen eigenverantwortlich, fachlich qualifiziert und schöpferisch arbeiten, also persönliche Planungs- und Beratungsleistungen erbringen. Als Nachweis reicht in der Regel die Abschlussurkunde, eine Tätigkeitsbeschreibung und ggf. die Kammerzulassung.
Wie behandle ich Teilrechnungen & Abschläge steuerlich?
Welche digitalen Tools empfehlen Sie?
Die Auswahl der digitalen Tools und Schnittstellen ist abhängig von Ihren Vorsystemen. Gemeinsam schauen wir uns an, welche Systeme Sie haben und wie wir mit Ihren Daten weiterarbeiten können. Das Ziel ist in jedem Fall die Auswahl geeigneter Mittel, um eine schlanke und effiziente Arbeitsweise zu implementieren und Ihnen dabei ein Controlling zu ermöglichen, das Sie weiterbringt.
Wie kann ich die Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Projekten korrekt behandeln?
Wenn Ihr Büro Leistungen für Auftraggeber im Ausland erbringt, ist die umsatzsteuerliche Behandlung besonders wichtig. Entscheidend sind dabei: der Leistungsort, die Art der Leistung (Planung, Beratung, Überwachung, Bauleitung, Werklieferung etc.), ob eine Betriebsstätte im Ausland vorliegt, und ob Empfänger Privatperson oder Unternehmer ist, der im EU-Binnenmarkt oder im Drittland ansässig ist.
- Bei B2B Beratungsleistungen gilt das Reverse-Charge-Verfahren (Umsatzsteuer entsteht im Ausland und ist vom Leistungsempfänger abzuführen).
- Bei Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Leistungsort dort, wo sich das Grundstück befindet. In diesem Land unterliegt die Leistung der Umsatzsteuer.
- Zudem gilt es zu beachten, ob durch längere Aufenthalte oder Tätigkeiten im Ausland eine Betriebsstätte begründet wird, was sowohl Umsatzsteuer als auch Ertragsteuer beeinflusst.
Wir beraten Sie umfassend und erkennen frühzeitig Risiken. Wir sichern gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Nachweise und vermeiden Doppelbesteuerung oder Umsatzsteuer-Nachforderungen.
Ich bin Freiberufler, möchte aber meinen Betrieb umstrukturieren (Warum? Bspw. Wachstum, Mitarbeiterbeteiligung, Verkauf, Nachfolgeplanung, Ruhestand). Können Sie mir dabei helfen?
Vor dieser Herausforderung stehen Sie nicht allein. Wir haben bereits zahlreiche Mandanten aus dem Bereich Architektur- und Ingenieurwesen bei der Umstrukturierung des Betriebs geholfen. In der Regel ist die Fortführung als GmbH gewünscht. Hier sind Kenntnisse im Bereich des Umwandlungsrechts und Umwandlungssteuerrechts gefragt. Wir sind hierfür die richtigen Ansprechpartner mit der fachlichen und persönlichen Expertise.
Allgemeine Fragen vorab beantwortet
Wie wechsle ich den Steuerberater?
Wann kann ich den Steuerberater wechseln?
Zu welchem Zeitpunkt ist der Steuerberaterwechsel am Sinnvollsten?
Welche Kosten entstehen bei einem Wechsel?
Wie beauftrage ich Sie als Steuerberater?
…das meinen unsere Kunden über uns
Rüdiger Schulz
Christian Gilke
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