Steuerberatung für Architekten & Ingenieure

Von der Skizze bis zur Schlussrechnung – wir strukturieren Ihre Projekte steuerlich sicher: Freiberuflerstatus, HOAI, projektbezogene Buchhaltung, Digitalisierung und internationales Geschäft.

Warum Architekten- & Ingenieurbüros zu uns kommen

Freiberuflerstatus sichern

Klare Abgrenzung zu gewerblichen Tätigkeiten – Gestaltung, Verträge und Dokumentation, um Gewerbesteuer zu vermeiden.

Projektlogik verstehen

Teilrechnungen, Abschläge, Nachträge, Leistungszeiträume – wir denken in Leistungsphasen und Projektergebnissen.

HOAI & Honorare

Unterstützung bei Honorarstruktur, Nachträgen und umsatzsteuerlicher Behandlung von Teilleistungen.

Digitales Arbeiten

DATEV DMS, digitale Belege, Zeiterfassung, BIM-/CAD-Schnittstellen, aussagekräftige Reports & KPI.

Unsere Leistungen für Architekten & Ingenieure

Finanzbuchhaltung & Projektcontrolling

  • Projektbezogene Buchungslogik, Kostenstellen, Ermittlung von Herstellungskosten & Auswertungen
  • Teilrechnungen, Abschläge & periodengerechte Abgrenzungen
  • Digitale Belegflüsse mit DATEV DUO

Steuerberatung & Jahresabschlüsse

  • Freiberufler vs. Gewerbe – rechtssichere Einordnung
  • Gestaltung von Gesellschaftsformen (PartG, GmbH, GmbH & Co. KG)
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen & Rechtsbehelfen

HOAI & Honorarabrechnung

  • Honorarkalkulation & Nachtragsstruktur
  • USt-Behandlung von Teilleistungen & Leistungsphasen
  • Rechnungsprozesse und GoBD-konforme Ablage

Internationales Geschäft

  • Leistungsort & Umsatzsteuer bei Auslandsprojekten
  • Betriebsstätten, Entsendung & Doppelbesteuerung
  • Vertrags- & Nachweisdokumentation

Lohn & Teamstrukturen

  • Lohnabrechnung für projektbasierte Teams & wechselnde Einsatzorte
  • Scheinselbstständigkeit, freie Mitarbeit & Werkverträge
  • Sozialversicherung bei Auslandseinsatz & Remote

Förderung & Investitionen

  • Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen
  • Digitalisierung & Software (CAD/BIM) als Betriebsausgaben
  • Nachhaltigkeit & Effizienzprojekte – steuerlich begleiten

Jetzt Kontakt aufnehmen

 wir sind für Sie da!

Branchenwissen – was in Planung & Bau zählt

Freiberufler vs. Gewerbe

Eigenverantwortliche, schöpferische Leistung spricht für Freiberuflichkeit; gewerbliche Tätigkeiten (z. B. GU) können Gewerbesteuer auslösen.

Projektperioden & Abgrenzungen

Lange Leistungszeiträume erfordern saubere Periodenabgrenzung, Teilrechnungen & Nachweisführung.

Digital & revisionssicher

GoBD-konforme Prozesse, digitale Belege, nachvollziehbare Projektakten – effizient & prüfungssicher.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie sichere ich den Freiberuflerstatus?

Als Architekt oder Ingenieur müssen Sie bei dem Finanzamt die Aufnahme Ihrer freiberuflichen Tätigkeit (gem. § 18 EStG) anmelden. Für den Freiberuflerstatus ist in der Regel ein Hochschulabschluss und eine ingenieur- bzw. architektentypische Tätigkeit notwendig. Sie müssen eigenverantwortlich, fachlich qualifiziert und schöpferisch arbeiten, also persönliche Planungs- und Beratungsleistungen erbringen. Als Nachweis reicht in der Regel die Abschlussurkunde, eine Tätigkeitsbeschreibung und ggf. die Kammerzulassung.

Wie behandle ich Teilrechnungen & Abschläge steuerlich?

Entscheidend sind der Leistungszeitraum, die abgeschlossene Teilleistung und die periodengerechte Zuordnung. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Themen oft komplexer sind, als sie auf den ersten Blick wirken; eine Aufteilung bei Projekten über viele Jahre stellt Sie vor Herausforderungen. Wir verfügen über das fachliche Know-how, um Sie sicher durch alle steuerlichen Fallstricke bei Teilrechnungen und Abschlägen zu begleiten – von der korrekten Abrechnung bis zur richtigen Umsatz- und Ertragssteuerbehandlung.

Welche digitalen Tools empfehlen Sie?

Die Auswahl der digitalen Tools und Schnittstellen ist abhängig von Ihren Vorsystemen. Gemeinsam schauen wir uns an, welche Systeme Sie haben und wie wir mit Ihren Daten weiterarbeiten können. Das Ziel ist in jedem Fall die Auswahl geeigneter Mittel, um eine schlanke und effiziente Arbeitsweise zu implementieren und Ihnen dabei ein Controlling zu ermöglichen, das Sie weiterbringt.

Wie kann ich die Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Projekten korrekt behandeln?

Wenn Ihr Büro Leistungen für Auftraggeber im Ausland erbringt, ist die umsatzsteuerliche Behandlung besonders wichtig. Entscheidend sind dabei: der Leistungsort, die Art der Leistung (Planung, Beratung, Überwachung, Bauleitung, Werklieferung etc.), ob eine Betriebsstätte im Ausland vorliegt, und ob Empfänger Privatperson oder Unternehmer ist, der im EU-Binnenmarkt oder im Drittland ansässig ist.

  • Bei B2B Beratungsleistungen gilt das Reverse-Charge-Verfahren (Umsatzsteuer entsteht im Ausland und ist vom Leistungsempfänger abzuführen).
  • Bei Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Leistungsort dort, wo sich das Grundstück befindet. In diesem Land unterliegt die Leistung der Umsatzsteuer.
  • Zudem gilt es zu beachten, ob durch längere Aufenthalte oder Tätigkeiten im Ausland eine Betriebsstätte begründet wird, was sowohl Umsatzsteuer als auch Ertragsteuer beeinflusst.

Wir beraten Sie umfassend und erkennen frühzeitig Risiken. Wir sichern gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Nachweise und vermeiden Doppelbesteuerung oder Umsatzsteuer-Nachforderungen.

Ich bin Freiberufler, möchte aber meinen Betrieb umstrukturieren (Warum? Bspw. Wachstum, Mitarbeiterbeteiligung, Verkauf, Nachfolgeplanung, Ruhestand). Können Sie mir dabei helfen?

Vor dieser Herausforderung stehen Sie nicht allein. Wir haben bereits zahlreiche Mandanten aus dem Bereich Architektur- und Ingenieurwesen bei der Umstrukturierung des Betriebs geholfen. In der Regel ist die Fortführung als GmbH gewünscht. Hier sind Kenntnisse im Bereich des Umwandlungsrechts und Umwandlungssteuerrechts gefragt. Wir sind hierfür die richtigen Ansprechpartner mit der fachlichen und persönlichen Expertise.

Allgemeine Fragen vorab beantwortet

Wie wechsle ich den Steuerberater?
Es ist einfacher als Sie denken! Sie nehmen Kontakt zu uns auf und wir beraten Sie, wann der individuell richtige Zeitpunkt für einen Wechsel zu uns ist. Wir stellen Ihnen alle nötigen Unterlagen für den Wechsel zur Verfügung und kümmern uns um die Vollmachten beim Finanzamt. Nach Absprache kündigen Sie Ihrem alten Berater. Anschließend setzen wir uns mit Ihrem alten Berater bezüglich der Datenübernahme in Verbindung.
Wann kann ich den Steuerberater wechseln?
Grundsätzlich jederzeit. Nach § 627 BGB hat der Mandant das Recht, den Steuerberatungsvertrag jederzeit zu kündigen, sollte keine anderwärtige einzelvertragliche Absprache bestehen. Hier müssen Sie in den Vertrag mit Ihrem Steuerberater schauen. Wurde nichts vereinbart, können Sie jederzeit fristlos kündigen.
Zu welchem Zeitpunkt ist der Steuerberaterwechsel am Sinnvollsten?
Wann der Zeitpunkt für einen Wechsel des Steuerberaters ist, hängt individuell von den durchzuführenden Aufgaben und Ihren Anforderungen ab. Hierzu beraten wir gerne im Kontext einer anbahnenden Geschäftsbeziehung.
Welche Kosten entstehen bei einem Wechsel?
Grundsätzlich entstehen keine Kosten durch einen Wechsel an sich. Durch Einrichtungskosten oder doppelte Arbeiten zweier Berater in einer Übergangsphase können durchaus Mehrkosten entstehen, welche ohne einen Wechsel nicht angefallen wären. Diese Kosten werden sich jedoch durch optimierte Prozesse schnell amortisieren.
Wie beauftrage ich Sie als Steuerberater?
Ganz simpel! Sie finden unser Kontaktformular am Ende unserer Startseite. Dort können Sie uns Ihre Kontaktdaten und gerne auch eine kleine Übersicht Ihrer aktuellen Situation zusenden. Wir werden uns kurzfristig bei Ihnen melden.

…das meinen unsere Kunden über uns

Herzlichen Glückwunsch zur erneuten Focus-Auszeichnung als „Top Steuerkanzlei 2024“ – eine verdiente Auszeichnung!

Wir schätzen seit vielen Jahren die kompetente Beratung und das zuverlässige Team von IStB Schulz, das uns stets zuverlässig zur Seite steht. Besonders bei komplexen Fragestellungen fühlen wir uns hervorragend betreut.
Vielen Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit – wir freuen uns auf viele weitere erfolgreiche Jahre!

Heiko Schwarz

GRG Services Hamburg GmbH & Co. KG
Als Unternehmensgruppe in der Energie- und Erneuerbare-Energien-Branche schätzen wir iStB besonders für ihre kompetente Unterstützung bei komplexen steuerlichen Fragestellungen und ihre vorausschauende Planung. Das zuverlässige Team steht uns als wertvoller Sparringspartner bei unternehmerischen Entscheidungen zur Seite und schafft so eine solide Grundlage für unser Wachstum.

Dirk Müggenburg

LBD-Beratungsgesellschaft mbH
Rüdiger Schulz und sein großartiges IStB Team begleiten uns als Unternehmen am Standort Berlin schon vom ersten Tag an – seit inzwischen 20 Jahren. In allen lokalen Themenbereichen ebenso wie in branchenspezifischen und komplexen Fragen im internationalen Kontext. Bei all unseren Expansionsprojekten über die vielen Jahre war und ist die Kanzlei immer kompetent und zuverlässig an unserer Seite und berät uns mit viel Weitsicht und Expertise. Ich schätze diese enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit sehr und kann mir keinen besseren Partner vorstellen.

Ulrike Schubert

Geschäftsführerin, VSI Berlin GmbH
… zur Auszeichnung als „Top Steuerkanzlei 2017“ in gleich drei Kategorien möchten wir Sie ganz herzlich beglückwünschen.

Wir können dem Ergebnis der Focus-Befragung nur beipflichten. Seit vielen Jahren fühlen wir uns von Ihrem Hause über die Maßen gut betreut und professionell beraten.

Stephan Schwarz

Geschäftsführung, GRG (Gebäudereinigung)
Ihr Fachberater

Rüdiger Schulz

+49 30 39 77 888 10
schulz@istb.eu
Ihr Fachberater

Christian Gilke

+49 30 39 77 888 10
gilke@istb.eu
w

Noch Fragen?

Dann nutzen Sie jetzt unser Kontaktformular