Freiberufler
Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen Verpflichtungen und halten Ihnen den Rücken frei. Maßgeschneidert, an Ihrem Bedarf orientiert und stets mit einer guten Idee.

Architekten
Als freiberuflicher Architekt arbeiten Sie in einem sich rasant verändernden Marktumfeld. Ein professionelles Finanzmanagement ist fundamental, um langfristige, auch internationale Projektsteuerung und Liquiditätsplanung zu realisieren. Bauen Sie auf unser Know-how.
Ingenieure
Technisches Know-how ist Ihre Kernkompetenz. Die Steuergesetzgebung und ihre komplexe Mechanik so zu konstruieren, dass Ihr betriebswirtschaftliche Erfolg davon profitiert, ist unsere Kernkompetenz. Wir sollten uns zusammentun.
Ärzte / Heilberufe
Komplexe Diagnosen und fundierte Therapien sind Ihr Alltag, wenn Sie Angehöriger eines Heilberufs sind. Als Ihr Steuerberater stellen auch wir eine steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Diagnose – eine fundierte Therapie nennen wir Steuerberatung.
Rechtsanwälte
Als Rechtsanwalt müssen Sie sehr viele Rechtsgebiete in Ihrer Arbeit berücksichtigen. Wir nehmen Ihnen das Steuerrecht ab.

Rüdiger Schulz
Fragen zum Thema „Freiberufler“ vorab beantwortet
Bin ich Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Gewerbetreibender sind Sie, wenn sie eine selbstständige und auf Dauer angelegte Tätigkeit ausüben mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, jedoch kein Freiberufler sind. Typischerweise handelt es sich um Handwerkertätigkeiten, Tätigkeiten in der Gastronomie, im Einzel- oder Großhandel, in der Logistik aber auch im Maschinen- und Fahrzeugbau. Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen Sie aber auch dann, wenn Sie bspw. Gewinnanteile und Vergütungen von einer gewerblich tätigen Kommanditgesellschaft erhalten.
Welche steuerlichen und buchhalterischen Pflichten habe ich als Freiberufler?
Des Weiteren bestehen umsatzsteuerliche Verpflichtungen, soweit Sie Umsätze erzielen, die nicht von der Umsatzsteuer befreit sind (z. B. medizinische Heilleistungen). In diesem Zusammenhang müssen Sie in Abhängigkeit von der Höhe Ihrer Umsätze monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und Vorauszahlungen leisten. Aus diesem Grund besteht auch eine umsatzsteuerliche Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen der vereinnahmten Entgelte.
Der Gewerbesteuer unterliegen Freiberufler nicht.
Welche steuerlichen Anmeldungen muss ein Freiberufler vornehmen?
Was sind Umsatzsteuervoranmeldungen und wann muss ich sie abgeben?
Jeder Umsatzsteuerpflichtige, der im vorangegangenen Kalenderjahr insgesamt mehr als 1.000 € Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, muss vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Haben Sie insgesamt mehr als 7.500 € in Rechnung gestellt, müssen Sie monatlich die Umsätze melden.
Bei Umsatzsteuervoranmeldungen handelt es sich um monatliche oder vierteljährliche Mitteilungen an das Finanzamt, in denen die Höhe der im entsprechenden Zeitraum erzielten Umsätze angegeben wird. Ferner geben Sie die Höhe der abziehbaren Vorsteuerbeträge an. Auf dieser Grundlage wird die Umsatzsteuervorauszahlung berechnet, die zusammen mit der Voranmeldung bis zum 10. Tag nach dem Ablauf eines Voranmeldungszeitraums an das Finanzamt zu überweisen ist. Eine dauerhafte Verlängerung der Frist um einen Monat ist möglich.
Als Unternehmer, der im vorangegangenen Kalenderjahr insgesamt mehr als 1.000 € Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, muss vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Haben Sie insgesamt mehr als 7.500 € in Rechnung gestellt, müssen Sie ihre Umsätze monatlich melden.
Allgemeine Fragen vorab beantwortet
Wie beauftrage ich Sie als Steuerberater?
Wie wechsle ich den Steuerberater?
Wann kann ich den Steuerberater wechseln?
Zu welchem Zeitpunkt ist der Steuerberaterwechsel am Sinnvollsten?
Welche Kosten entstehen bei einem Wechsel?
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