Steuerberatung
Ihre steuerliche Last auf ein Minimum zu senken – damit beginnt unsere Dienstleitung für Sie.
Jahresabschluss, Steuererklärung, Finanz- und Lohnbuchhaltung, die Vertretung gegenüber dem Finanzamt, die Vorbereitung und Begleitung bei externen Betriebsprüfungen und vieles mehr übernehmen wir für Sie. Und machen Sie proaktiv auf Ihre Steuersparpotentiale aufmerksam.
Als digitale Kanzlei nutzen wir konsequent die Vorteile der Digitalisierung – Aktenschränke halten wir tatsächlich für unzeitgemäß. Und wir begleiten und beraten unsere Mandanten gerne und kompetent auf ihrem Weg in eine digitale Zukunft.
Wir sagen es deutlich: Steuerberatung bei ISTB ist immer auch betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung. Lassen Sie uns gemeinsam schauen, welche unserer Kompetenzen für Sie sinnvoll sind.
Unsere wichtigsten Leistungen
- Steuerliche Anmeldung und Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID)
- Steuererklärungen aller Art zur Einhaltung der Deklarationspflichten
- Gestaltungsberatung zur Minimierung der Steuerlast
- Steuerorientierte Bilanzpolitik unter Ausnutzung von Wahlrechten
- Rechtsformwahl und Steuerbelastungsvergleich
- Prüfung von Verträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten
- Schriftverkehr mit dem Finanzamt und anderen Behörden zu Ihrer Entlastung
- Einlegen von Rechtsbehelfen und Klagen beim Gericht
- Beratung und Betreuung bei Betriebsprüfungen zur Verteidigung Ihrer Interessen
- Planung und Vorbereitung von Gewinnausschüttungen
- Steuererklärungen aller Art zur Einhaltung der steuerlichen Pflichten
- Steuerplanung zur Steuersatzoptimierung
- Steuererklärungen unter Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse
- Geplante Vermögensübertragung zur Minimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Beratung zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge
- Ausnutzung von Höchstbeträgen bei Sonderausgaben
- Optimierung der Berücksichtigung von Verlusten
Rüdiger Schulz
Fragen zum Thema „Steuerberatung“ vorab beantwortet
Wann muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Freiberufler und Gewerbetreibende zahlen unterjährige Vorauszahlungen an das Finanzamt. Sie haben allerdings nicht die Wahl, sondern müssen eine Einkommensteuererklärung einreichen, was jedoch regelmäßig vorteilhaft ist, da dort sämtliche Betriebsausgaben und weitere Kosten berücksichtigt werden.
Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für Steuerpflichtige, die die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, beträgt grds. 14 Monate nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres.
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung verlängert sich vom Juli des Folgejahres auf Februar zwei Jahre nach dem Jahr für, welchen die Steuererklärung erstellt wird. Lassen Sie sich also bei Ihrer Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater helfen, verlängert sich die Abgabefrist um sieben auf insgesamt 14 Monate.
Was kann ich von der Einkommensteuer absetzen?
Vermieter können die Kosten absetzen, die im Zusammenhang mit dem vermieteten Objekt stehen. Regelmäßig sind die größten steuermindernden Faktoren die Schuldzinsen bei fremdfinanzierten Objekten und die Abschreibung für Abnutzung (AfA) auf den Gebäudeanteil, welche eine jährlich anteilige Berücksichtigung der Anschaffungskosten über einen bestimmten Zeitraum (Nutzungsdauer) darstellt. Hierfür ist die zutreffende Ermittlung der Anschaffungskosten ausschlaggebend. Neben dem Kaufpreis zählen auch Nebenkosten wie Notarkosten oder Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungskosten. Der Anteil an Grund und Boden ist steuerlich unbeachtlich.
Des Weiteren können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung auch Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur Kranken-, Renten- oder ArbeitslosenversicherungSonderausgaben wie Spenden, Kirchensteuer oder Kosten für eine Ausbildung steuermindernd ansetzen. Außerdem können auch außergewöhnliche Belastungen, also Kosten, die durch besondere Umstände wie Krankheit oder Pflege entstehen und haushaltsnahe Aufwendungen etwa für Reinigungskräfte, Handwerker oder Gartenarbeiten geltend gemacht werden.
Welche steuerlichen Fristen muss ich einhalten?
Im Rahmen der Umsatzsteuer müssen Sie monatliche oder vierteljährliche Voranmeldungen abgeben und Vorauszahlungen leisten, die grundsätzlich bis zum 10. Tag nach dem Ablauf eines Voranmeldungszeitraums fällig sind. Es besteht die Möglichkeit, eine Dauerfristverlängerung zu beantragen, sodass sich die Frist für jeden Voranmeldungszeitraum um einen Monat verlängert.
Einkommensteuervorauszahlungen und Körperschafsteuervorauszahlungen sind kalendervierteljährlich bis zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu leisten.
Gewerbesteuervorauszahlungen sind kalendervierteljährlich bis zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu leisten.
Die Steuererklärungen für die o. g. Steuerarten sind bis zum Ablauf des 14 Monats nach dem jeweiligen Kalenderjahr abzugeben, wenn Sie einen Steuerberater einschalten. Erstellen Sie die Steuererklärung selbst, haben Sie nur sieben Monate Zeit.
Muss ich Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und an das Finanzamt abführen?
Für diese Zwecke müssen Sie sich beim zuständigen Finanzamt umsatzsteuerlich anmelden, was wir gerne für Sie übernehmen. In Ihren Rechnungen berechnen Sie dem Kunden dann auch Umsatzsteuer, die je nach Leistung meistens 7 % oder 19 % beträgt. Die Umsatzsteuer überweisen Sie an das Finanzamt in Abhängigkeit von der Höhe Ihrer Umsätze entweder monatlich, quartalsweise oder jährlich.
Als Unternehmer mit steuerpflichtigen und auch bestimmten steuerfreien Ausgangsumsätzen dürfen Sie diese grundsätzlich als Vorsteuer abziehen. Das heißt, Sie können sich vom Finanzamt die ausgewiesene Umsatzsteuer, die Ihnen in Rechnung gestellt wird (sog. Eingangsrechnung) vom Finanzamt erstatten lassen.
Sollten Sie Kleinunternehmer sein, also überschreiten Sie gewisse Umsatzgrenzen nicht, müssen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, dürfen aber auch keine Vorsteuer vom Finanzamt geltend machen.
Muss ich mich steuerlich anmelden? Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Unabhängig von der Anmeldung beim Finanzamt müssen Sie weitere Meldevorschriften in Abhängigkeit von der ausgeübten Tätigkeit beachten. So müssen Sie sich ggf. bei dem Gewerbeamt oder der Handwerkskammer anmelden. Für Zwecke der Gewerbeanmeldung wird ebenfalls ein Fragebogen ausgefüllt und beim Amt eingereicht. Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung nicht betroffen.
Bin ich Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Gewerbetreibender sind Sie, wenn sie eine selbstständige und auf Dauer angelegte Tätigkeit ausüben mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, jedoch kein Freiberufler sind. Typischerweise handelt es sich um Handwerkertätigkeiten, Tätigkeiten in der Gastronomie, im Einzel- oder Großhandel, in der Logistik aber auch im Maschinen- und Fahrzeugbau.. Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen Sie aber auch dann, wenn Sie bspw. Gewinnanteile und Vergütungen von einer gewerblich tätigen Kommanditgesellschaft erhalten.
Was ist eine Betriebsstätte und sollte ich eine errichten?
An das Bestehen einer Betriebsstätte knüpfen unterschiedliche rechtliche Folgen, wie etwa die Frage der ob Einkünfte aus der Betriebsstätte in Land A oder Land B besteuert werden. Es ist daher besonders wichtig, die Gründung einer Betriebsstätte im Vorfeld genau zu planen.
Ob Sie eine Betriebsstätte oder eine Tochtergesellschaft gründen sollten, entscheidet der Einzelfall. Kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie sehr gerne dazu.
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind z. B. Reinigungen, Gartenpflegearbeiten und Winterdienst. Bei Handwerkerleistungen handelt es sich grundsätzlich um Wartungen und Reparaturen sowie Sanierungen und Modernisierungen.
Auch wenn Sie in ihrem persönlichen Haushalt weder Handwerker noch eine Putzkraft hatten, können Sie in Ihrer Steuererklärung haushaltsnahe Kosten geltend machen. Denn auch in Ihrer jährlichen Betriebskostenabrechnung ihres Zuhauses finden sich Positionen, die Sie sich zum Teil beim Finanzamt zurückholen können.
Wie nutze ich Verluste über den Verlustvortrag und den Verlustrücktrag?
Was ist ein häusliches Arbeitszimmer?
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer, das nicht den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt (insb. Lehrer – Mittelpunkt ist das Klassenzimmer), können lediglich im Rahmen der Home-Office-Pauschale von derzeit 6 € pro Tag für höchstens 210 Tage im Jahr, somit bis zu 1.260 € geltend gemacht werden. Das Gleiche gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit einer bloßen „Arbeitsecke“, selbst wenn diese den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt.
Sollten Sie nicht zur Miete wohnen, sondern in Ihrer Eigentumswohnung (oder Haus) die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen wollen, beachten Sie bitte, dass dadurch dieser Teil der Immobilie steuerlich erfasst wird und bei Verkauf oder Aufgabe der beruflichen Nutzung der anteilige Wertzuwachs der Immobilie grds. zu versteuern wäre.
Was ist eine doppelte Haushaltsführung?
In der Praxis zeigt sich, dass die doppelte Haushaltsführung einen der größten Einflussfaktoren für Steuererstattungen darstellt.
Inwiefern digitalisiert IStB die Erstellung meiner Einkommensteuererklärung?
Sie erhalten von uns Zugang zum Programm DATEV Meine Steuern. Über dieses Tool können Sie via Smartphone App oder einem Webbrowser ganz einfach, schnell und mit höchster Datensicherheit Ihre Belege hochladen. Dies müssen Sie nicht gesammelt machen, sondern können Belege immer einzeln und sofort hochladen. Auf diese Weise geht kein Beleg mehr verloren.
Was sind Umsatzsteuervoranmeldungen und wann muss ich sie abgeben?
Als Unternehmer, der im vorangegangenen Kalenderjahr insgesamt mehr als 1.000 € Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, muss vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Haben Sie insgesamt mehr als 7.500 € in Rechnung gestellt, müssen Sie ihre Umsätze monatlich melden.
Wann bin ich Kleinunternehmer und welche Vorteile hat das?
Wie hole ich mir die gezahlte Vorsteuer zurück?
Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?
Was ist eine USt-ID?
Muss ich eine zusammenfassende Meldung abgeben?
Was bedeutet OSS-Verfahren?
Allgemeine Fragen vorab beantwortet
Wie beauftrage ich Sie als Steuerberater?
Wie wechsle ich den Steuerberater?
Wann kann ich den Steuerberater wechseln?
Zu welchem Zeitpunkt ist der Steuerberaterwechsel am Sinnvollsten?
Welche Kosten entstehen bei einem Wechsel?
Vorteile in der Zusammenarbeit mit der ISTB
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