Online Handel

Sie schaffen die Plattform für den digitalen Handel und wir steuern Know-how und Branchenkenntnis bei. So sorgen wir für erfolgreiche Beziehungen – zu Kunden, Lieferanten und Ihrem Finanzamt.

Der Onlinehandel bietet den Marktteilnehmern enorme Chancen und die Branche wächst stetig. Aus steuerlicher Sicht gibt es jedoch einiges zu bedenken. Wir beraten Sie steuerrechtlich, auch bei der Abwicklung grenzübergreifender eCommerce-Lieferungen, erledigen Ihre Finanzbuchhaltung und begleiten Sie mit unserem Knowhow zu unterschiedlichen Shop-Systemen.

eCommerce

Bei der Abrechnung mit unterschiedlichen Plattformen (z.B. Amazon) und Zahlungsanbietern (z.B. PayPal) sind Verrechnungen zwischen Erträgen und Aufwendungen zu berücksichtigen, ebenso wie eine Verrechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer. Hier ergeben sich handelsrechtlich und steuerrechtlich spezielle Herausforderungen. Wir unterstützen Sie durch den Einsatz von digitalen Programmen unterschiedlicher Dienstleister. So können Massentransaktionen transparent aufgearbeitet werden, so dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten akkurat erfüllen.

OSS-Verfahren

Bei Lieferungen innerhalb der europäischen Union sind unterschiedliche Umsatzsteuersätze zu berücksichtigen. Notwendige Umsatzsteuermeldungen können zentral über den One Stop Shop (OSS-Verfahren) erledigt werden. So können Sie an einer Stelle alle umsatzsteuerlichen Pflichten erfüllen. Wir registrieren Sie dort und beraten Sie bei der Einrichtung ihrer internen Rechnungsstellung und Automatisierung der Angaben für Buchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldung.

Shop-Anmeldung

Bei der Einrichtung eines Web-Shops beraten wir Sie zur korrekten Registrierung und geben Hinweise, mit welchen Abfragen an die Verbraucher Sie arbeiten müssen. So ist gewährleistet, dass nach dem Bestimmungslandprinzip die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze in den Rechnungen ausgewiesen und an das zentrale Finanzamt abgeführt werden können.

Ihre Fachberaterin

Joanna Kochanowska

+49 30 39 77 888 10
kochanowska@istb.eu

Fragen zum Thema „Online-Handel“ vorab beantwortet

Ich bin Onlinehändler. Was ist steuerlich zu berücksichtigen?
Als Onlinehändler sind Sie Gewerbetreibender, dessen Einkünfte der Einkommensteuer und Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen. Sie sind ggf. auch gewerbesteuerpflichtig. Ein Augenmerk ist in diesem Zusammenhang auf die Umsatzsteuer zu legen, da es je nach Geschäftsmodell spezielle Regelungen gibt. Das gilt vor allem, wenn Sie Waren international bzw. innerhalb der Europäischen Union liefern, denn dann ergeben sich zwangsweise zusätzliche Prüfungspunkte im Rahmen des maßgeblichen Ortes der Lieferung beim Versandhandel, der Zwischenschaltung eines Spediteurs sowie etwaigen Steuerbefreiungen, wie auch des OSS-Verfahrens und der Zusammenfassenden Meldungen.
Ferner sind auch zusätzliche einkommensteuerliche Problematiken im internationalen Kontext zu beachten, soweit Betriebsstätten, Tochtergesellschaften oder Lager im Ausland begründet werden.
IStB beantwortet Ihre Fragen und unterstützt Sie bei der Ausgestaltung und Optimierung des Geschäfts, insbesondere von der steuerlichen Perspektive. Kommen Sie auf uns zu, wir helfen Ihnen gerne.
Welche Lösung bietet mir IStB für meinen Belegtransfer und –archiv?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit den gesamten Belegtransfer mithilfe von modernen Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. als PDF per E-Mail) und der Nutzung von gemeinsamen Plattformen (DATEV Unternehmen Online oder DATEV Meine Steuern) durchzuführen. Dies erlaubt den Belegupload über die Smartphone-App oder Website. Die sichere elektronische Archivierung der Unterlagen und datenschutzkonforme Speicherung Ihrer Daten gewährleisten wir in jedem Fall.
Ist die digitale Speicherung der Daten GoBD-konform?
Ja. Die digitale Speicherung der Daten ist GoBD-konform. Unsere Arbeitsweise umfasst den Einsatz einer GoBD-konformen Software, die eine revisionssichere und elektronische Archivierung von buchungsbegründenden Dokumenten sowie eine vollständige Verfahrensdokumentation gewährleistet.
Was bedeutet OSS-Verfahren und bin ich davon betroffen?
Das One-Stop-Shop (OSS) Verfahren soll Umsatzsteuerpflichten für Unternehmen, die grenzüberschreitende Verkäufe an Verbraucher innerhalb der EU erbringen, vereinfachen. Es handelt sich hierbei um eine Sonderregelung im Bereich Umsatzsteuer, die registrierten Unternehmen ermöglicht, ausgeführte und unter die Sonderregelung fallende Umsätze in einer Steuererklärung an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Dadurch entfällt eine Registrierungs- und Umsatzsteuerpflicht im Ausland. Die Inanspruchnahme der Regelung ist an bestimmte Schwellenwerte gebunden.

Allgemeine Fragen vorab beantwortet

Wie beauftrage ich Sie als Steuerberater?
Ganz simpel! Sie finden unser Kontaktformular am Ende unserer Startseite. Dort können Sie uns Ihre Kontaktdaten und gerne auch eine kleine Übersicht Ihrer aktuellen Situation zusenden. Wir werden uns kurzfristig bei Ihnen melden.
Wie wechsle ich den Steuerberater?
Es ist einfacher als Sie denken! Sie nehmen Kontakt zu uns auf und wir beraten Sie, wann der individuell richtige Zeitpunkt für einen Wechsel zu uns ist. Wir stellen Ihnen alle nötigen Unterlagen für den Wechsel zur Verfügung und kümmern uns um die Vollmachten beim Finanzamt. Nach Absprache kündigen Sie Ihrem alten Berater. Anschließend setzen wir uns mit Ihrem alten Berater bezüglich der Datenübernahme in Verbindung.
Wann kann ich den Steuerberater wechseln?
Grundsätzlich jederzeit. Nach § 627 BGB hat der Mandant das Recht, den Steuerberatungsvertrag jederzeit zu kündigen, sollte keine anderwärtige einzelvertragliche Absprache bestehen. Hier müssen Sie in den Vertrag mit Ihrem Steuerberater schauen. Wurde nichts vereinbart, können Sie jederzeit fristlos kündigen.
Zu welchem Zeitpunkt ist der Steuerberaterwechsel am Sinnvollsten?
Wann der Zeitpunkt für einen Wechsel des Steuerberaters ist, hängt individuell von den durchzuführenden Aufgaben und Ihren Anforderungen ab. Hierzu beraten wir gerne im Kontext einer anbahnenden Geschäftsbeziehung.
Welche Kosten entstehen bei einem Wechsel?
Grundsätzlich entstehen keine Kosten durch einen Wechsel an sich. Durch Einrichtungskosten oder doppelte Arbeiten zweier Berater in einer Übergangsphase können durchaus Mehrkosten entstehen, welche ohne einen Wechsel nicht angefallen wären. Diese Kosten werden sich jedoch durch optimierte Prozesse schnell amortisieren.

Vorteile in der Zusammenarbeit mit der ISTB

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Maximale Senkung Ihrer Steuerlast

Klassische Steuerberatung

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Wirtschaftlichen Erfolg planbar machen
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Digitale Kanzlei
Effiziente und sichere Prozesse und Strukturen sichern Ihren Unternehmenserfolg
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Internationales Steuerrecht
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