Betriebliches Rechnungswesen
Unser Vorschlag: Sie konzentrieren sich auf Ihr Tagesgeschäft und wir kümmern uns um Ihr gesamtes betriebliches Rechnungswesen.
Als digitale Kanzlei haben wir effiziente Prozesse und Schnittstellen etabliert, um Ihr betriebliches Rechnungswesen aktuell, jederzeit abrufbar und rechtssicher abbilden zu können. Dabei betrachten wir das betriebliche Rechnungswesen als Grundlage für eine Analyse Ihres unternehmerischen Handelns. Darüber hinaus gewährleisten wir die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Dokumente, zum Beispiel im Prüfungsfall. Als Wirtschaftsprüfer ist Inhaber Rüdiger Schulz Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Ihren Jahresabschluss und weitere Prüfberichte geht.
Unsere wichtigsten Leistungen
- Digitale Finanzbuchhaltung (Unternehmen online) zur zeitnahen Erfassung Ihrer Geschäftsvorfälle
- Monatliche Abgrenzungen des Erfolgs (Bestandsveränderungen von unfertigen Leistungen, Anzahlungen)
- Lohnbuchhaltung zur Ermittlung des Nettogehalts und der Sozialversicherungsabgaben
- Jahresabschlüsse zur Ermittlung des Geschäftserfolgs
- Kostenrechnung zur Analyse von Kostenstellen und Geschäftsfeldern
- Individuelles Berichtswesen zur Darstellung der tatsächlichen Unternehmenslage und als Grundlage für Entscheidungsfindungen (Controllingreports, Planwerte, Soll-Ist-Vergleiche)
- Analyse von bestehenden Lohn- und Finanzbuchhaltungen und Erkennen bestehender Potentiale
- Veröffentlichung der Jahresabschlüsse im Unternehmensregister.de
- Deutsch- und englischsprachige Erstellung der Finanzbuchhaltung und Jahresabschlüsse
- Ermittlung des Vermögensstatus und Entwicklung von Strategien zur Vermeidung der Insolvenzantragspflicht – Schutz des Unternehmers
- Plausibilitätsprüfungen von Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss
- Prüfung betrieblicher Abläufe und interner Kontrollsysteme
- Prüfung der Angemessenheit von Verrechnungspreisen und Kostenumlagen
- Due Diligence-Prüfungen bei Unternehmenskauf
- Prüfung von Investitionsentscheidungen
Rüdiger Schulz
Joanna Kochanowska
Fragen zum Thema „Betriebliches Rechnungswesen“ vorab beantwortet
Muss ich einen Jahresabschluss oder eine Einnahmen-Überschluss-Rechnung erstellen?
Hingegen müssen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und KapCo-Gesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG) den Jahresabschluss um einen Anhang und einen Lagebericht ergänzen. Ausgenommen von der Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts sind kleine Kapitalgesellschaften. Kleinstkapitalgesellschaften brauchen weder Lagebericht noch Anhang zu erstellen.
Die handelsrechtlichen Buchführungs- und Jahresabschlusspflicht, gilt entsprechend für das Steuerrecht. Im Zuge der Abgabe der Steuererklärungen ist auch eine E-Bilanz an das Finanzamt zu übermitteln.
Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist ausschließlich steuerrechtlicher Natur und gilt für die Steuerpflichtigen, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen. Sie können als steuerlichen Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Hierbei handelt es sich insb. um Freiberufler.
Inwiefern digitalisiert IStB meine Buchführung?
Muss ich Bücher führen? Bin ich verpflichtet eine Buchführung zu erstellen?
Wer die Schwellenwerte nicht überschreitet, muss steuerrechtlich dennoch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zum Ende eines jeden Geschäftsjahres erstellen, in der Betriebseinnahmen und –ausgaben gegenüberstehen.
Ich kenne meine buchhalterischen Pflichten nicht. Kann IStB mich dazu beraten?
Welche Pflichten und Tätigkeiten übernimmt IStB für mich?
Wie werde ich von IStB über die zahlenmäßige Lage meines Unternehmens informiert?
Muss ein Wirtschaftsprüfer meine Abschlüsse prüfen?
Allgemeine Fragen vorab beantwortet
Wie beauftrage ich Sie als Steuerberater?
Wie wechsle ich den Steuerberater?
Wann kann ich den Steuerberater wechseln?
Zu welchem Zeitpunkt ist der Steuerberaterwechsel am Sinnvollsten?
Welche Kosten entstehen bei einem Wechsel?
Vorteile in der Zusammenarbeit mit der ISTB
Maximale Senkung Ihrer Steuerlast
Klassische Steuerberatung
Wirtschaftlichen Erfolg planbar machen
Digitale Kanzlei
Internationales Steuerrecht
…das meinen unsere Kunden über uns
Ausgezeichnet durch:
Noch Fragen?
Buchen Sie am besten gleich einen Gesprächstermin! Nutzen Sie unser Kontaktformular rechts und wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.