Architekten und Ingenieure

Kalenderjahrübergreifende Aufträge mit unterschiedlichen Leistungsphasen sind bei Architekten und Ingenieuren die Regel. Wir gestalten Ihre steuerliche Betrachtung projektbezogen und zu Ihrem Vorteil.

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Werkvertrag als Instrument

Die Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) lässt Teilabrechnungen zu, Grundlage hierfür ist ein Werkvertrag. Für die steuerliche Betrachtung und den Besteuerungszeitpunkt ist es entscheidend, wann der Gewinn tatsächlich realisiert wird. Bei einem Werkvertrag bestimmt die Abnahme des Auftraggebers den Zeitpunkt der Gewinnermittlung. Wir prüfen ihre Abrechnungen gegenüber dem Kunden und stellen diese als angefangene Leistungen da. Ziel ist es, die steuerliche Berücksichtigung zu einem möglichst späten Zeitpunkt eintreten zu lassen.

Interne Kostenrechnung

Bei parallel laufenden Aufträgen ist die Zuordnung der einzelnen Kosten zu Projekten wichtig. Nur so lassen sich positive bzw. negative Deckungsbeiträge der jeweiligen Projekte transparent und aussagekräftig erfassen. Durch den Einsatz einer internen Kostenrechnung in der Buchhaltung erhalten Sie einen projektbezogenen Überblick , so dass Sie ggf. früh genug gegensteuern können.

Leistungsübersicht

  • lfd. Buchhaltung oder Führen steuerlicher Aufzeichnungen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • lfd. Lohn-/Gehaltsabrechnung, inkl. Baulohn
  • Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Überschuss-/ Gewinnermittlung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen
  • Laufende steuerrechtliche Beratung
Ihr Fachberater

Rüdiger Schulz

+49 30 39 77 888 10
schulz@istb.eu

Vorteile in der Zusammenarbeit mit der ISTB

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Maximale Senkung Ihrer Steuerlast

Klassische Steuerberatung
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Wirtschaftlichen Erfolg planbar machen
Betriebswirtschaftliche Beratung
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Digitale Kanzlei
Effiziente und sichere Prozesse und Strukturen sichern Ihren Unternehmenserfolg
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Internationales Steuerrecht
Fokus: Österreich und Polen
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