Architekten und Ingenieure
Kalenderjahrübergreifende Aufträge mit unterschiedlichen Leistungsphasen sind bei Architekten und Ingenieuren die Regel. Wir gestalten Ihre steuerliche Betrachtung projektbezogen und zu Ihrem Vorteil.
Branchenlösungen / Freiberufler / Architekten und Ingenieure
Werkvertrag als Instrument
Die Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) lässt Teilabrechnungen zu, Grundlage hierfür ist ein Werkvertrag. Für die steuerliche Betrachtung und den Besteuerungszeitpunkt ist es entscheidend, wann der Gewinn tatsächlich realisiert wird. Bei einem Werkvertrag bestimmt die Abnahme des Auftraggebers den Zeitpunkt der Gewinnermittlung. Wir prüfen ihre Abrechnungen gegenüber dem Kunden und stellen diese als angefangene Leistungen da. Ziel ist es, die steuerliche Berücksichtigung zu einem möglichst späten Zeitpunkt eintreten zu lassen.
Interne Kostenrechnung
Bei parallel laufenden Aufträgen ist die Zuordnung der einzelnen Kosten zu Projekten wichtig. Nur so lassen sich positive bzw. negative Deckungsbeiträge der jeweiligen Projekte transparent und aussagekräftig erfassen. Durch den Einsatz einer internen Kostenrechnung in der Buchhaltung erhalten Sie einen projektbezogenen Überblick , so dass Sie ggf. früh genug gegensteuern können.
Leistungsübersicht
- lfd. Buchhaltung oder Führen steuerlicher Aufzeichnungen
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- lfd. Lohn-/Gehaltsabrechnung, inkl. Baulohn
- Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Überschuss-/ Gewinnermittlung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen
- Laufende steuerrechtliche Beratung
Rüdiger Schulz
Vorteile in der Zusammenarbeit mit der ISTB
Maximale Senkung Ihrer Steuerlast
Klassische Steuerberatung
Wirtschaftlichen Erfolg planbar machen
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Internationales Steuerrecht
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