Betriebliches Rechnungswesen
Wir verstehen das betriebliche Rechnungswesen als Grundlage für Ihre strategischen Entscheidungen. Mit Ihrer hilfe sorgen wir dafür, dass Ihre Buchführung nicht nur rechtssicher ist, sondern Ihnen jederzeit einen gläsernen Blick auf Ihre wirtschaftliche Situation ermöglicht.
Mit digitalen Prozessen und KI befreien wir Sie von administrativen Lasten, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihr Kerngeschäft.
Finanzbuchhaltung & Jahresabschlüsse
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Digitale Finanzbuchhaltung zur zeitnahen Erfassung Ihrer Geschäftsvorfälle
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Erstellung und Veröffentlichung der Jahresabschlüsse
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Kostenrechnung zur Analyse von Kostenstellen und Geschäftsfeldern
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Individuelles Berichtswesen zur Darstellung der tatsächlichen Unternehmenslage
Umfangreiche Betreuung und Beratung
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Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Buchführungs-, Berichts- und Meldepflichten
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Bilanzpolitik in Abstimmung mit der Geschäftsführung
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Prüfung betrieblicher Abläufe und interner Kontrollsysteme
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Prüfung der Angemessenheit von Verrechnungspreisen und Kostenumlagen
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Prüfung von Investitionsentscheidungen
Key-Account Management
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Ein zentraler Ansprechpartner für alle Ihre Fragen, Sorgen und Wünsche
Sie erhalten bei uns einen Key-Account-Manager; einen festen Ansprechpartner für alle Fälle. Dieser betreut Sie professionell und zeitnah via E-Mail, Videochat oder Telefon und steht Ihnen für kleine und große Anfragen immer hilfsbereit zur Verfügung.
Buchhaltung: na klar digital
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DATEV Belege Online
Laden Sie E-Rechnungen, digitale Belege oder Scans einfach in die Cloud. Wir garantieren Ihnen eine GoBD-konforme, revisionssichere Archivierung und sofortige Verfügbarkeit für Ihre Buchführung.
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DATEV Bank Online
Nutzen Sie den automatisierten Abgleich Ihrer Bankdaten für die Buchführung und bezahlen Sie hochgeladene Rechnungen direkt per automatisiertem Zahlungsauftrag – effizient und fehlerfrei.
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DATEV Auswertungen Rechnungswesen
Greifen Sie jederzeit auf aktuelle Auswertungen und Kennzahlen zu. Wir machen Ihre Finanzen transparent und bieten Ihnen die perfekte Datenbasis für eine vorausschauende Steuerung.
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DATEV Schnittstellen
Wir vernetzen Ihre Vorsysteme – ob Onlineshop, Kassen- oder ERP-System – direkt mit dem Rechnungswesen. Durch automatisierte Schnittstellen eliminieren wir manuelle Übertragungsfehler und sichern einen reibungslosen Datenimport für Ihre Buchführung.
Haben Sie Fragen?
Dann nehmen Sie gleich kontakt mit uns auf.
Fragen zum Thema „Betriebliches Rechnungswesen“ vorab beantwortet
Muss ich einen Jahresabschluss oder eine Einnahmen-Überschluss-Rechnung erstellen?
Hingegen müssen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und KapCo-Gesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG) den Jahresabschluss um einen Anhang und einen Lagebericht ergänzen. Ausgenommen von der Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts sind kleine Kapitalgesellschaften. Kleinstkapitalgesellschaften brauchen weder Lagebericht noch Anhang zu erstellen.
Die handelsrechtlichen Buchführungs- und Jahresabschlusspflicht, gilt entsprechend für das Steuerrecht. Im Zuge der Abgabe der Steuererklärungen ist auch eine E-Bilanz an das Finanzamt zu übermitteln.
Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist ausschließlich steuerrechtlicher Natur und gilt für die Steuerpflichtigen, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen. Sie können als steuerlichen Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Hierbei handelt es sich insb. um Freiberufler.
Inwiefern digitalisiert IStB meine Buchführung?
Muss ich Bücher führen? Bin ich verpflichtet eine Buchführung zu erstellen?
Wer die Schwellenwerte nicht überschreitet, muss steuerrechtlich dennoch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zum Ende eines jeden Geschäftsjahres erstellen, in der Betriebseinnahmen und –ausgaben gegenüberstehen.
Ich kenne meine buchhalterischen Pflichten nicht. Kann IStB mich dazu beraten?
Welche Pflichten und Tätigkeiten übernimmt IStB für mich?
Wie werde ich von IStB über die zahlenmäßige Lage meines Unternehmens informiert?
Muss ein Wirtschaftsprüfer meine Abschlüsse prüfen?
Allgemeine Fragen vorab beantwortet
Wie beauftrage ich Sie als Steuerberater?
Wie wechsle ich den Steuerberater?
Wann kann ich den Steuerberater wechseln?
Zu welchem Zeitpunkt ist der Steuerberaterwechsel am Sinnvollsten?
Welche Kosten entstehen bei einem Wechsel?
Christian Gilke
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Wir haben immer eine Lösung für Sie!
Team IStB Schulz
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