Steuerberatung für Architekten & Ingenieure

Von der Skizze bis zur Schlussrechnung – wir strukturieren Ihre Projekte steuerlich sicher: Freiberuflerstatus, HOAI, projektbezogene Buchhaltung, Digitalisierung und internationales Geschäft.

Warum Architekten- & Ingenieurbüros zu uns kommen

Freiberuflerstatus sichern

Klare Abgrenzung zu gewerblichen Tätigkeiten – Gestaltung, Verträge und Dokumentation, um Gewerbesteuer zu vermeiden.

Projektlogik verstehen

Teilrechnungen, Abschläge, Nachträge, Leistungszeiträume – wir denken in Leistungsphasen und Projektergebnissen.

HOAI & Honorare

Unterstützung bei Honorarstruktur, Nachträgen und umsatzsteuerlicher Behandlung von Teilleistungen.

Digitales Arbeiten

DATEV DMS, digitale Belege, Zeiterfassung, BIM-/CAD-Schnittstellen, aussagekräftige Reports & KPI.

Unsere Leistungen für Architekten & Ingenieure

Finanzbuchhaltung & Projektcontrolling

  • Projektbezogene Buchungslogik, Kostenstellen & Auswertungen
  • Teilrechnungen, Abschläge & periodengerechte Abgrenzungen
  • Digitale Belegflüsse mit DATEV DUO

Steuerberatung & Jahresabschlüsse

  • Freiberufler vs. Gewerbe – rechtssichere Einordnung
  • Gestaltung von Gesellschaftsformen (PartG, GmbH, GmbH & Co. KG)
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen & Rechtsbehelfen

HOAI & Honorarabrechnung

  • Honorarkalkulation & Nachtragsstruktur
  • USt-Behandlung von Teilleistungen & Leistungsphasen
  • Rechnungsprozesse und GoBD-konforme Ablage

Internationales Geschäft

  • Leistungsort & Umsatzsteuer bei Auslandsprojekten
  • Betriebsstätten, Entsendung & Doppelbesteuerung
  • Vertrags- & Nachweisdokumentation

Lohn & Teamstrukturen

  • Lohnabrechnung für projektbasierte Teams & wechselnde Einsatzorte
  • Scheinselbstständigkeit, freie Mitarbeit & Werkverträge
  • Sozialversicherung bei Auslandseinsatz & Remote

Förderung & Investitionen

  • Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen
  • Digitalisierung & Software (CAD/BIM) als Betriebsausgaben
  • Nachhaltigkeit & Effizienzprojekte – steuerlich begleiten

Jetzt Kontakt aufnehmen

 wir sind für Sie da!

Branchenwissen – was in Planung & Bau zählt

Freiberufler vs. Gewerbe

Eigenverantwortliche, schöpferische Leistung spricht für Freiberuflichkeit; gewerbliche Tätigkeiten (z. B. GU) können Gewerbesteuer auslösen.

Projektperioden & Abgrenzungen

Lange Leistungszeiträume erfordern saubere Periodenabgrenzung, Teilrechnungen & Nachweisführung.

Digital & revisionssicher

GoBD-konforme Prozesse, digitale Belege, nachvollziehbare Projektakten – effizient & prüfungssicher.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie sichere ich den Freiberuflerstatus?

Als Architekt oder Ingenieur müssen bei beim Finanzamt die Aufnahme Ihrer freiberuflichen Tätigkeit (gem. 18$ EStG) anmelden. Sie sichern ihren Freiberuflerstatus, indem sie eigenverantwortlich, fachlich qualifiziert und schöpferisch arbeiten – also persönliche Planungs- und Beratungsleistungen erbringen. Der Status kann gefährdet sein, wenn die Tätigkeit gewerbliche Züge annimmt, etwa durch Produktverkauf oder wenn Mitarbeiter Projekte eigenständig abwickeln. Eine klare Dokumentation der eigenen Leistungen, eine präzise Vertragsgestaltung und die Abstimmung mit dem Steuerberater helfen, den Freiberuflerstatus langfristig zu erhalten.

Wie behandle ich Teilrechnungen & Abschläge steuerlich?

Entscheidend sind der Leistungszeitraum, die abgeschlossene Teilleistung und die periodengerechte Zuordnung. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Themen oft komplexer sind, als sie auf den ersten Blick wirken; eine Aufteilung bei Projekten über viele Jahre stellt Sie vor herausfprderungen. Wir verfügen über das fachliche Know-how, um Sie sicher durch alle steuerlichen Fallstricke bei Teilrechnungen und Abschlägen zu begleiten – von der korrekten Abrechnung bis zur richtigen Umsatz- und Ertragssteuerbehandlung.

Welche digitalen Tools empfehlen Sie?

Die Auswahl der digitalen tool und Schnittstellen ist abhängig von Ihren vorsystemen. Gemeinsam schauen, wir uns an, welche Systeme haben Sie und woie können wir mit Ihren Daten weiterarbeiten. Das Ziel ist in jedem Fall die Auswahl geeigneter Mittel um eine schlanke und effiziente Arbeitsweise zu implementieren und Ihnen dabei ein Controlling zu ermöglichen, dass Sie weiterbringt.

Wie kann ich die Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Projekten korrekt behandeln?

Wenn Ihr Büro Leistungen für Auftraggeber im Ausland erbringt, ist die umsatzsteuerliche Behandlung besonders wichtig. Entscheidend sind dabei: der Leistungsort, die Art der Leistung (Planung, Beratung, Bauleitung etc.), ob eine Betriebsstätte im Ausland begründet wird, und ob Empfänger im EU-Binnenmarkt oder im Drittland liegt.

  • Bei EU-Unternehmern gilt meist das Reverse-Charge-Verfahren (Leistung wird vom Leistungsempfänger versteuert).

  • Bei Leistungen an Privatpersonen im Ausland oder bei Bauleistungen kann die Umsatzsteuer in Deutschland oder im Bestimmungsland anfallen – hier ist eine Prüfung der Ortsregelungen erforderlich.

  • Zudem gilt es zu beachten, ob durch längere Aufenthalte oder Tätigkeiten im Ausland eine Betriebsstätte im Ausland entsteht und dort eine feste Niederlassung bzw. dort steuerpflichtige Betriebsstätte begründet wird, was sowohl Umsatzsteuer als auch Ertragsteuer beeinflussen kann.

Wir begleiten Sie dabei, die richtige Einstufung vorzunehmen, die notwendigen Nachweise zu sichern und vermiedene Risiken wie Doppelbesteuerung oder Umsatzsteuer-Nachforderung zu vermeiden.

Welche Förder- und Abschreibungsmöglichkeiten kann ich für Digitalisierung und Nachhaltigkeit nutzen?

Für Architekturbüros und Ingenieurbüros bestehen verschiedene Möglichkeiten, Investitionen in Digitalisierung (z. B. CAD/BIM-Software, Cloudlösungen) sowie Nachhaltigkeitsmaßnahmen (z. B. energetische Sanierung der Büroräume, emissionsarme Fahrzeuge) steuerlich geltend zu machen.

  • Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, bis zu 50 % einer geplanten Investition bereits vor Anschaffung steuerlich abzuziehen.

  • Sonderabschreibungen oder erhöhte Abschreibungen können genutzt werden – z. B. bei Förderungen oder wenn das Wirtschaftsgut bestimmte Kriterien erfüllt (nachhaltig, digital vernetzt).

  • Wichtig: Es muss geprüft werden, ob die Ausgaben als Betriebsausgabe oder sofort abzugsfähige Werbungskosten zu behandeln sind, und ob Fördermittel oder Zuschüsse erhalten wurden – diese mindern ggf. die abziehbaren Aufwendungen.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die Voraussetzungen, erarbeiten eine Investitionsstrategie und unterstützen Sie bei der Umsetzung im Jahresabschluss, damit Sie steuerliche Vorteile vollständig ausschöpfen.

Allgemeine Fragen vorab beantwortet

Wie wechsle ich den Steuerberater?
Es ist einfacher als Sie denken! Sie nehmen Kontakt zu uns auf und wir beraten Sie, wann der individuell richtige Zeitpunkt für einen Wechsel zu uns ist. Wir stellen Ihnen alle nötigen Unterlagen für den Wechsel zur Verfügung und kümmern uns um die Vollmachten beim Finanzamt. Nach Absprache kündigen Sie Ihrem alten Berater. Anschließend setzen wir uns mit Ihrem alten Berater bezüglich der Datenübernahme in Verbindung.
Wann kann ich den Steuerberater wechseln?
Grundsätzlich jederzeit. Nach § 627 BGB hat der Mandant das Recht, den Steuerberatungsvertrag jederzeit zu kündigen, sollte keine anderwärtige einzelvertragliche Absprache bestehen. Hier müssen Sie in den Vertrag mit Ihrem Steuerberater schauen. Wurde nichts vereinbart, können Sie jederzeit fristlos kündigen.
Zu welchem Zeitpunkt ist der Steuerberaterwechsel am Sinnvollsten?
Wann der Zeitpunkt für einen Wechsel des Steuerberaters ist, hängt individuell von den durchzuführenden Aufgaben und Ihren Anforderungen ab. Hierzu beraten wir gerne im Kontext einer anbahnenden Geschäftsbeziehung.
Welche Kosten entstehen bei einem Wechsel?
Grundsätzlich entstehen keine Kosten durch einen Wechsel an sich. Durch Einrichtungskosten oder doppelte Arbeiten zweier Berater in einer Übergangsphase können durchaus Mehrkosten entstehen, welche ohne einen Wechsel nicht angefallen wären. Diese Kosten werden sich jedoch durch optimierte Prozesse schnell amortisieren.
Wie beauftrage ich Sie als Steuerberater?
Ganz simpel! Sie finden unser Kontaktformular am Ende unserer Startseite. Dort können Sie uns Ihre Kontaktdaten und gerne auch eine kleine Übersicht Ihrer aktuellen Situation zusenden. Wir werden uns kurzfristig bei Ihnen melden.

…das meinen unsere Kunden über uns

Herzlichen Glückwunsch zur erneuten Focus-Auszeichnung als „Top Steuerkanzlei 2024“ – eine verdiente Auszeichnung!

Wir schätzen seit vielen Jahren die kompetente Beratung und das zuverlässige Team von IStB Schulz, das uns stets zuverlässig zur Seite steht. Besonders bei komplexen Fragestellungen fühlen wir uns hervorragend betreut.
Vielen Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit – wir freuen uns auf viele weitere erfolgreiche Jahre!

Heiko Schwarz

GRG Services Hamburg GmbH & Co. KG
Als Unternehmensgruppe in der Energie- und Erneuerbare-Energien-Branche schätzen wir iStB besonders für ihre kompetente Unterstützung bei komplexen steuerlichen Fragestellungen und ihre vorausschauende Planung. Das zuverlässige Team steht uns als wertvoller Sparringspartner bei unternehmerischen Entscheidungen zur Seite und schafft so eine solide Grundlage für unser Wachstum.

Dirk Müggenburg

LBD-Beratungsgesellschaft mbH
Rüdiger Schulz und sein großartiges IStB Team begleiten uns als Unternehmen am Standort Berlin schon vom ersten Tag an – seit inzwischen 20 Jahren. In allen lokalen Themenbereichen ebenso wie in branchenspezifischen und komplexen Fragen im internationalen Kontext. Bei all unseren Expansionsprojekten über die vielen Jahre war und ist die Kanzlei immer kompetent und zuverlässig an unserer Seite und berät uns mit viel Weitsicht und Expertise. Ich schätze diese enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit sehr und kann mir keinen besseren Partner vorstellen.

Ulrike Schubert

Geschäftsführerin, VSI Berlin GmbH
… zur Auszeichnung als „Top Steuerkanzlei 2017“ in gleich drei Kategorien möchten wir Sie ganz herzlich beglückwünschen.

Wir können dem Ergebnis der Focus-Befragung nur beipflichten. Seit vielen Jahren fühlen wir uns von Ihrem Hause über die Maßen gut betreut und professionell beraten.

Stephan Schwarz

Geschäftsführung, GRG (Gebäudereinigung)
Ihr Fachberater

Rüdiger Schulz

+49 30 39 77 888 10
schulz@istb.eu
Ihr Fachberater

Christian Gilke

+49 30 39 77 888 10
gilke@istb.eu
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