Steuerberatung für Architekten & Ingenieure
Von der Skizze bis zur Schlussrechnung – wir strukturieren Ihre Projekte steuerlich sicher: Freiberuflerstatus, HOAI, projektbezogene Buchhaltung, Digitalisierung und internationales Geschäft.
Warum Architekten- & Ingenieurbüros zu uns kommen
Freiberuflerstatus sichern
Projektlogik verstehen
Teilrechnungen, Abschläge, Nachträge, Leistungszeiträume – wir denken in Leistungsphasen und Projektergebnissen.
HOAI & Honorare
Digitales Arbeiten
Unsere Leistungen für Architekten & Ingenieure
Finanzbuchhaltung & Projektcontrolling
- Projektbezogene Buchungslogik, Kostenstellen & Auswertungen
- Teilrechnungen, Abschläge & periodengerechte Abgrenzungen
- Digitale Belegflüsse mit DATEV DUO
Steuerberatung & Jahresabschlüsse
- Freiberufler vs. Gewerbe – rechtssichere Einordnung
- Gestaltung von Gesellschaftsformen (PartG, GmbH, GmbH & Co. KG)
- Begleitung bei Betriebsprüfungen & Rechtsbehelfen
HOAI & Honorarabrechnung
- Honorarkalkulation & Nachtragsstruktur
- USt-Behandlung von Teilleistungen & Leistungsphasen
- Rechnungsprozesse und GoBD-konforme Ablage
Internationales Geschäft
- Leistungsort & Umsatzsteuer bei Auslandsprojekten
- Betriebsstätten, Entsendung & Doppelbesteuerung
- Vertrags- & Nachweisdokumentation
Lohn & Teamstrukturen
- Lohnabrechnung für projektbasierte Teams & wechselnde Einsatzorte
- Scheinselbstständigkeit, freie Mitarbeit & Werkverträge
- Sozialversicherung bei Auslandseinsatz & Remote
Förderung & Investitionen
- Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen
- Digitalisierung & Software (CAD/BIM) als Betriebsausgaben
- Nachhaltigkeit & Effizienzprojekte – steuerlich begleiten
Jetzt Kontakt aufnehmen
wir sind für Sie da!
Branchenwissen – was in Planung & Bau zählt
Freiberufler vs. Gewerbe
Projektperioden & Abgrenzungen
Digital & revisionssicher
Häufige Fragen (FAQ)
Wie sichere ich den Freiberuflerstatus?
Als Architekt oder Ingenieur müssen bei beim Finanzamt die Aufnahme Ihrer freiberuflichen Tätigkeit (gem. 18$ EStG) anmelden. Sie sichern ihren Freiberuflerstatus, indem sie eigenverantwortlich, fachlich qualifiziert und schöpferisch arbeiten – also persönliche Planungs- und Beratungsleistungen erbringen. Der Status kann gefährdet sein, wenn die Tätigkeit gewerbliche Züge annimmt, etwa durch Produktverkauf oder wenn Mitarbeiter Projekte eigenständig abwickeln. Eine klare Dokumentation der eigenen Leistungen, eine präzise Vertragsgestaltung und die Abstimmung mit dem Steuerberater helfen, den Freiberuflerstatus langfristig zu erhalten.
Wie behandle ich Teilrechnungen & Abschläge steuerlich?
Welche digitalen Tools empfehlen Sie?
Die Auswahl der digitalen tool und Schnittstellen ist abhängig von Ihren vorsystemen. Gemeinsam schauen, wir uns an, welche Systeme haben Sie und woie können wir mit Ihren Daten weiterarbeiten. Das Ziel ist in jedem Fall die Auswahl geeigneter Mittel um eine schlanke und effiziente Arbeitsweise zu implementieren und Ihnen dabei ein Controlling zu ermöglichen, dass Sie weiterbringt.
Wie kann ich die Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Projekten korrekt behandeln?
Wenn Ihr Büro Leistungen für Auftraggeber im Ausland erbringt, ist die umsatzsteuerliche Behandlung besonders wichtig. Entscheidend sind dabei: der Leistungsort, die Art der Leistung (Planung, Beratung, Bauleitung etc.), ob eine Betriebsstätte im Ausland begründet wird, und ob Empfänger im EU-Binnenmarkt oder im Drittland liegt.
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Bei EU-Unternehmern gilt meist das Reverse-Charge-Verfahren (Leistung wird vom Leistungsempfänger versteuert).
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Bei Leistungen an Privatpersonen im Ausland oder bei Bauleistungen kann die Umsatzsteuer in Deutschland oder im Bestimmungsland anfallen – hier ist eine Prüfung der Ortsregelungen erforderlich.
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Zudem gilt es zu beachten, ob durch längere Aufenthalte oder Tätigkeiten im Ausland eine Betriebsstätte im Ausland entsteht und dort eine feste Niederlassung bzw. dort steuerpflichtige Betriebsstätte begründet wird, was sowohl Umsatzsteuer als auch Ertragsteuer beeinflussen kann.
Wir begleiten Sie dabei, die richtige Einstufung vorzunehmen, die notwendigen Nachweise zu sichern und vermiedene Risiken wie Doppelbesteuerung oder Umsatzsteuer-Nachforderung zu vermeiden.
Welche Förder- und Abschreibungsmöglichkeiten kann ich für Digitalisierung und Nachhaltigkeit nutzen?
Für Architekturbüros und Ingenieurbüros bestehen verschiedene Möglichkeiten, Investitionen in Digitalisierung (z. B. CAD/BIM-Software, Cloudlösungen) sowie Nachhaltigkeitsmaßnahmen (z. B. energetische Sanierung der Büroräume, emissionsarme Fahrzeuge) steuerlich geltend zu machen.
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Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, bis zu 50 % einer geplanten Investition bereits vor Anschaffung steuerlich abzuziehen.
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Sonderabschreibungen oder erhöhte Abschreibungen können genutzt werden – z. B. bei Förderungen oder wenn das Wirtschaftsgut bestimmte Kriterien erfüllt (nachhaltig, digital vernetzt).
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Wichtig: Es muss geprüft werden, ob die Ausgaben als Betriebsausgabe oder sofort abzugsfähige Werbungskosten zu behandeln sind, und ob Fördermittel oder Zuschüsse erhalten wurden – diese mindern ggf. die abziehbaren Aufwendungen.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die Voraussetzungen, erarbeiten eine Investitionsstrategie und unterstützen Sie bei der Umsetzung im Jahresabschluss, damit Sie steuerliche Vorteile vollständig ausschöpfen.
Allgemeine Fragen vorab beantwortet
Wie wechsle ich den Steuerberater?
Wann kann ich den Steuerberater wechseln?
Zu welchem Zeitpunkt ist der Steuerberaterwechsel am Sinnvollsten?
Welche Kosten entstehen bei einem Wechsel?
Wie beauftrage ich Sie als Steuerberater?
…das meinen unsere Kunden über uns
Rüdiger Schulz
Christian Gilke
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